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Raumordnung

aus 978-3-14-100263-8 auf Seite 18 Abb. 2
Diercke Karte Raumordnung

 
Raumordnung

Theorie der zentralen Orte
Das System der zentralen Orte ist ein wichtiges Instrument der Raumordnung. Die Theorie zum System der zentralen Orte wurde bereits in den 1930er-Jahren vom deutschen Geographen Walter Christaller entwickelt. Christaller unterscheidet innerhalb seiner Theorie Unter-, Mittel- und Oberzentren.
Die Unterzentren dienen überwiegend der Grundversorgung eines Nahbereiches mit Gütern des täglichen Bedarfs. Hierzu zählen beispielsweise Lebensmittel. Mittelzentren bieten darüber hinaus eine Versorgung mit Gütern und Diensten des mittelfristigen Bedarfs. Dazu gehören neben dem Einzelhandel auch private Dienstleister (z. B. Rechtsanwälte und Fachärzte). Ebenso sind öffentliche Einrichtungen wie weiterführende Schule, Krankenhäuser und teilweise auch eine Kreisverwaltung in den Mittelzentren angesiedelt. Oberzentren dagegen bieten zusätzlich eine Versorgung mit höheren und spezialisierten Gütern und Dienstleistungen wie Behörden der staatlichen Verwaltung (Landesinstitute, Ministerien), Hochschulen und Kultureinrichtungen (Theater, Museen).

Verteilung der zentralen Orte in Schleswig-Holstein
Die Zentren dienen als Versorgungs- und Entwicklungsschwerpunkte einer Region. Ihre flächendeckende Verteilung soll gewährleisten, dass von überall im Land wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen in angemessener Entfernung erreicht werden können. In den 1960er-Jahren begann man in Schleswig-Holstein mit der Festlegung von zentralen Orten. Dieser Prozess dauert bis heute an. Von den 1 116 Gemeinden (Stand 2012) sowie den kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster sind insgesamt 130 als zentrale Orte und Stadtrandkerne eingestuft. Hier leben knapp 70 Prozent der rund 2,8 Mio. Einwohner des Landes. Die Zentren haben eine überörtliche Versorgungsfunktion und bilden Schwerpunkte für den Wohnungsbau und die Ansiedlung von Gewerbeeinrichtungen wie z. B. Einzelhandelsunternehmen.
Insgesamt gibt es in Schleswig-Holstein mit Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster vier Oberzentren. Die Mittelzentren konzentrieren sich entsprechend der regionalen Siedlungsschwerpunkte im Umland von Hamburg sowie den dichter besiedelten Räumen Bad Segeberg, Brunsbüttel, Eckernförde, Eutin, Heide, Husum, Itzehoe, Mölln, Rendsburg und Schleswig. Größtes Oberzentrum ist die Landeshauptstadt Kiel mit rund 240 600 Einwohnern; der kleinste ländliche Zentralort ist Grube im Kreis Ostholstein mit 972 Einwohnern (jeweils Stand 2011).

Raumordnung in Schleswig-Holstein
Das System der zentralen Orte von Christaller wurde im Laufe der Zeit in Schleswig-Holstein weiter untergliedert. Anstelle der drei Ordnungsstufen (Ober-, Mittel-, Unterzentrum) reicht das System inzwischen über neun Stufen. Diese gehen vom Oberzentrum über den ländlichen Zentralort bis hin zu den Stadtrandkernen erster und zweiter Ordnung. Letztere liegen z. B. im Hamburger Randgebiet sowie in direkter Umgebung von Ober- oder Mittelzentren.
Zuständig für die Entwicklung der Raumordnung von Schleswig-Holstein ist die Landesplanung des Bundeslandes. Sie entwirft den Landesentwicklungsplan für das ganze Land bzw. die Regionalpläne für die insgesamt fünf Planungsregionen des Bundeslandes.
U. Kleinelümern, A. Laubitz-Bertram, S. Lemke



Stichworte: Hamburg Mittelzentrum Oberzentrum Raumordnung Raumstruktur Schleswig-Holstein Unterzentrum Zentrale Orte


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