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Abstimmungszonen 1920

aus 978-3-14-100263-8 auf Seite 27 Abb. 5
Diercke Karte Abstimmungszonen 1920

 
Abstimmungszonen 1920

Schleswig-Holstein als Teil des Deutschen Reiches
Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg bzw. dem Preußisch-Österreichischen Krieg wurde in den 1860er-Jahren das gesamte Schleswig zusammen mit Holstein Teil Preußens und mit der Reichsgründung 1871 Teil des Deutschen Reichs. Schleswig blieb also ungeteilt, trotz der mehrheitlich dänischsprachigen Bevölkerung im Norden; im Süden Schleswigs lebt bis heute eine bedeutende dänische Minderheit. Die in den preußisch-österreichischen Friedensschluss von 1866 nur auf französischen Druck aufgenommene Klausel über eine Volksabstimmung zur Zugehörigkeit des nördlichen Schleswigs wurde von beiden Vertragsparteien Preußen und Österreich aufgehoben (annuliert).

Volksabstimmung über Nord- und Mittelschleswig infolge des Ersten Weltkrieges
Nach dem vom Deutschen Reich verlorenen Ersten Weltkrieg wurde diese Volksabstimmung gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages 1920 doch noch nachgeholt. Nord- und Mittelschleswig, also der überwiegend dänisch- bzw. zweisprachige Teil Schleswigs, wurden in zwei Abstimmungszonen aufgeteilt. Für den größeren nördlichen Teil (1. Abstimmungszone) war eine „En-Bloc-Wertung“ vorgesehen; es zählte also nur das Gesamtergebnis innerhalb dieser Abstimmungszone. Die Mehrheit in Nordschleswig (75 Prozent) stimmte wie erwartet für eine Angliederung an Dänemark; lokale Mehrheiten für einen Verbleib bei Deutschland blieben somit unberücksichtigt. Das überwiegend deutsch- bzw. mehrsprachige Mittelschleswig (zwischen den Nordfriesischen Inseln und der Flensburger Förde) bildete die 2. Abstimmungszone. Hier war die Abstimmung einen Monat später angesetzt und erfolgte gemeindeweise. Einzelne Gemeinden, die für Dänemark stimmen würden, hätten somit der 1. Zone zugeschlagen werden können. Das gesamte Gebiet stimmte aber mehrheitlich (80 Prozent) für einen Verbleib bei der preußischen Provinz Schleswig-Holstein und damit für einen Verbleib beim Deutschen Reich. Die Grenze zwischen den beiden Abstimmungszonen (und damit die heutige deutsch-dänische Grenze) wurde von Hans Victor Clausen aufgrund der Sprachmehrheiten gebildet (Clausen-Linie).
Noch heute gibt es auf beiden Seiten der Grenze eine starke deutsche bzw. dänische Minderheit, die mit eigenen Schulen, Kindergärten und Bibliotheken ihre jeweilige Sprache und Kultur pflegen. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 legen fest, dass die Angehörigen der Minderheiten gleichberechtigte Bürger im jeweiligen Staat sind, womit Einmischungen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarlandes verhindert werden sollen. Die Erklärung sieht auch vor, dass die politische Vertretung der dänischen (und friesischen) Minderheit, der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), bei den schleswig-holsteinischen Landtagswahlen von der Fünf-Prozent-Sperrklausel befreit ist.
B. Schreier



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