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Schleswig Holstein - Verwaltung

aus 978-3-14-100263-8 auf Seite 27 Abb. 6
Diercke Karte Schleswig Holstein - Verwaltung

 
Schleswig Holstein - Verwaltung

Die Verwaltung Schleswig-Holsteins gliedert sich in vier kreisfreie Städte und elf Landkreise (in Schleswig-Holstein lediglich „Kreise“ genannt). Zu den kreisfreien Städten zählen neben der Landeshauptstadt Kiel die zweite Großstadt Lübeck sowie Flensburg in Südschleswig (an der dänischen Grenze) und Neumünster in Mittelholstein. Die Kreise sind Nordfriesland (Verwaltungssitz Husum) im Nordwesten, dem westlichen Teil des alten Landesteils (Süd-)Schleswig, Schleswig-Flensburg (Verwaltungssitz Schleswig), das den Großteil des übrigen Landesteils Schleswig abdeckt, Rendsburg-Eckernförde (Verwaltungssitz Rendsburg), das sich über beide Landesteile Schleswig und Holstein erstreckt, sowie auf holsteinischem Gebiet die Kreise Dithmarschen (Verwaltungssitz Heide), Steinburg (Verwaltungssitz Itzehoe), Pinneberg, Segeberg, Stormarn (Verwaltungssitz Bad Oldesloe), Ostholstein (Verwaltungssitz Eutin) und Plön. Auf dem Gebiet des bis 1876 selbständigen Herzogtums Lauenburg erstreckt sich heute fast deckungsgleich der gleichnamige Kreis (Verwaltungssitz Ratzeburg).

Anknüpfung an historische Gegebenheiten
Auffällig ist, dass sich die Verwaltungsgliederung teilweise noch an historischen Gegebenheiten orientiert. Bereits hingewiesen wurde auf den Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Gebiet der kreisfreien Stadt Lübeck deckt sich in etwa mit dem früheren Gebiet der Freien und Hansestadt Lübeck. Weitere Beispiele sind die Kreise Nordfriesland und Dithmarschen. Der Kreis Nordfriesland entspricht in seiner heutigen Ausdehnung etwa dem Siedlungsgebiet der Friesen im Mittelalter; noch heute werden dort nordfriesische Dialekte gesprochen, die sogar als Amtssprache anerkannt sind. Der Kreis Dithmarschen ist heute fast deckungsgleich mit der mittelalterlichen Region Dithmarschen (Dithmarscher Urkirchspiele) zwischen Nordsee, Eider (Grenze zu Schleswig), dem heutigen Nord-Ostsee-Kanal (in etwa Grenzlinie zum ursprünglichen Holstein) und Elbmündung. 1559 wurde Dithmarschen von Holstein erobert.

Kreisreform 1970/74
Die Bildung der Kreise Nordfriesland und Dithmarschen im Rahmen der schleswig-holsteinischen Kreisreform 1970 lehnte sich an historische und sprachliche Gegebenheiten an. Es wurde bei der Zusammenlegung der zuvor bestehenden Kreise (Südtondern, Husum und Eiderstedt bzw. Norder- und Süderdithmarschen) neben strukturellen Ähnlichkeiten und funktionalen Verflechtungen also auch das regionale Zusammengehörigkeitsgefühl beachtet. Bei der Zusammenlegung des schleswigschen Altkreises Eckernförde mit dem holsteinischen Altkreis Rendsburg zum neuen Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde die Beibehaltung früherer Grenzverläufe aber nicht berücksichtigt. Die alte Aufteilung in Schleswig und Holstein spiegelt sich seit der Gebietsreform also nicht mehr in der aktuellen Verwaltungsgliederung wieder. Weitere Zusammenlegungen geschahen im Norden (Kreis Schleswig-Flensburg aus den Altkreisen Schleswig und Flensburg-Land, 1974) und im östlichen Holstein (Kreis Ostholstein aus den Altkreisen Eutin und Oldenburg).
Die Kreise im Süden wurden von der Gebietsreform der 1970er-Jahre nicht berührt; es gibt aber Bestrebungen, aus ihnen einen großen Hamburger Umlandkreis zu bilden. Auch landesweit ist eine Neugliederung der Kreise im Gespräch. Dadurch sollen insbesondere die Stadt-Umland-Beziehungen um die Oberzentren Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster besser abgebildet werden. Das Umland von Kiel, Lübeck und Neumünster ist bisher – wie auch das Umland Hamburgs – auf mehrere Kreise aufgeteilt.

Landeswappen
Im Gegensatz zur Verwaltungsgliederung kommen im Landeswappen die beiden Landesteile, aus denen das Bundesland hervorgegangen ist, gut zum Vorschein: Im heraldisch rechten Feld (links für den Betrachter) stehen die blauen Schleswigschen Löwen auf goldenem Grund für den Landesteil Schleswig. Sie sind an das dänische Wappen angelehnt und veranschaulichen damit die gemeinsame Geschichte von Schleswig und Dänemark. Heraldisch links (rechts für den Betrachter) steht das silberne Nesselblatt auf rotem Grund für den Landesteil Holstein. Dieses ist dem Wappen der Schauenburger Grafen, die im Mittelalter über Holstein herrschten, entlehnt.
B. Schreier



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