Das Fränkische Reich hatte nach dem Tode Karls des Großen (814 n.Chr.) mehrfach Teilungen und Wiedervereinigungen der Reichsteile unter seinen Kindern und Enkeln erlebt. Eine tiefgreifende Veränderung war die Reichteilung von Verdun 843, die ein Westfrankenreich und ein Ostfrankenreich schaffte.
Das ostfränkische Königreich hatte sich zu Beginn des 10. Jahrhunderts zu einer Föderation der neueren Stammesherzogtümer Sachsen, Lothringen, Franken, Schwaben, Bayern und anderen zusammengeschlossen. Doch obwohl es einen König gab (Heinrich I., 919 -936) fehlte dem Land ein politischer Mittelpunkt und eine politische Struktur.
Das Reich unter Otto I.
Nach dem Tod Heinrichs I. übernahm sein Sohn Otto I. die Königsmacht. Mit einem starken Heer zog er gegen die die Gegner seines Reiches. Er besiegte die Slawen und 955 auf dem Lechfeld die Ungarn. Nachdem Otto I. 962 auch die Langobarden unterworfen hatte, ließ er sich in Rom vom Papst zum Römischen Kaiser krönen und begründete damit nicht nur den Anspruch des ostfränkischen bzw. deutschen Königs auf die Kaiserwürde, sondern auch eine 300-jährige deutsche Oberhoheit über Nord- und Mittelitalien mit Ausnahme des päpstlichen Herrschaftsgebiets.
Gestützt auf die gewonnene Autorität gegenüber den Herzogtümern, begann Otto I. eine politische Umgestaltung des Landes. Während er freie Herzogsämter mit den Mitgliedern seines Hauses besetzte, stärkte er zugleich die Macht der Bischofsämter, über deren Besetzung er ebenfalls entschied.
Territoriale Gliederung
Wenn man das Deutschland des 10. und 11. Jahrhunderts auf der Karte betrachtet, stellt es sich als ein Gebilde mit einer übersichtlichen, großräumigen Herrschaftsverfassung dar. Der Eindruck trügt insofern, als die Bevölkerung eines mittelalterlichen Stammesherzogtums durchaus nicht in der Weise politisch gleichförmig organisiert war, wie es die Bürger eines modernen Staates sind. Auch war die Sammelbezeichnung „Deutsche“ den damaligen Sachsen, Franken, Bayern und anderen noch unbekannt. Die Stammesherzogtümer des Hochmittelalters hatten kaum staatliche Organe, kein stehendes Heer, weder Polizei noch einen Beamtenapparat. Die Herzöge waren mit den Einwohnern des von ihnen beherrschten Gebiets durch keinerlei Institutionen verbunden. Ihr Machtanspruch gründete sich zunächst auf den Grundbesitz ihrer Familien. Ausüben konnten sie diese Macht aber nur, wenn andere Grundherren und Adlige bereit waren, sie als Lehnsherren anzuerkennen und sich ihnen politisch und militärisch unterzuordnen. Das Lehnswesen war die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung im Heiligen Römischen Reich und auch in anderen Teilen Europas.
Der Begriff „Lehen“ ist mit „leihen“ verwandt. Meist wird ein Stück Land von einem Herrn an einen Vasallen verliehen. Die Versallen sind dem Lehnsherrn zu Diensten (Fron) und Abgaben (vorwiegend Naturalien und seit dem Spätmittelalter Geld) als Gegenleistung für dessen Schutz verpflichtet.
S. Heise (nach K. Lückemeier)
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