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Europäische Zusammenschlüsse

aus 978-3-14-100263-8 auf Seite 59 Abb. 3
Diercke Karte Europäische Zusammenschlüsse

 
Europäische Zusammenschlüsse

Seinen Ursprung hat die Europäische Union (EU) in den 1951 in Paris und 1957 in Rom gegründeten Zusammenschlüssen „Montanunion“ und „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)“. Beide Verträge wurden von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Italien und den Beneluxstaaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) unterzeichnet. Die EWG wurde 1967 durch den „Fusionsvertrag“ Bestandteil der Europäischen Gemeinschaft (EG). Ihr traten zwischen 1973 und 1986 auch Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal und Spanien bei. Im Jahr 1990 wurde im Zuge der deutschen Wiedervereinigung die EG um das Gebiet der ehemaligen DDR erweitert.

Europäischer Binnenmarkt und GUS
1986 beschlossen die zwölf Mitgliedsstaaten der EG die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes. Durch die Errichtung eines europäischen „Raums ohne Binnengrenzen“ wird so seit 1993 der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglicht.
Während die Anstrengungen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes voranschritten, wurde 1991 von Russland, der Ukraine und Weißrussland die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ins Leben gerufen. Wenig später schlossen sich ihr auch die ehemaligen Sowjetrepubliken Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan an (darüber hinaus war auch Georgien für mehrere Jahre Mitglied der GUS).

Gemeinschaft der Fünfzehn
Mit dem Vertragswerk von Maastricht wurde 1993 aus der Europäischen Gemeinschaft die Europäische Union (EU), die außer einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch eine Wirtschafts- und Währungsunion anstrebte. 1994 trat der Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Unterzeichnet wurde er von allen zwölf EU-Staaten und den sieben EFTA-Staaten. Die Europäische Freihandelszone EFTA war 1960 mit dem Ziel gegründet worden, den Freihandel zwischen ihren Mitgliedsstaaten und weiteren 23 beteiligten (assoziierten) Staaten weltweit zu fördern. Aufgrund zahlreicher Übertritte zur EU gehören der EFTA heute nur noch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein an. Zu den Staaten, die zur EU übertraten, zählen dagegen Schweden, Finnland und Österreich. Durch sie umfasste die EU seit 1995 nunmehr fünfzehn Länder.

Die Osterweiterungen und weitere Beitrittskandidaten
Mit Feiern und Volksfesten wurde am 1. Mai 2004 in zahlreichen europäischen Städten die Aufnahme von zehn weiteren Staaten in die EU gefeiert. Neben Malta und Zypern zählen hierzu acht ehemals kommunistische Länder in Mittel- und Osteuropa (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien). Rumänien und Bulgarien wurden 2007 im Rahmen der zweiten Osterweiterung in die EU aufgenommen. Damit vereint die EU aktuell 27 europäische Länder unter ihrem Dach. Zukünftig kann sich diese Zahl weiter erhöhen, da die Türkei, Kroatien, Mazedonien, Island und – seit Dezember 2010 – auch Montenegro weitere Beitrittskandidaten zur EU sind.
D. Bode, K. Lückemeier, U. M. Buchheim



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