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Vogelschutzgebiete und Eignungsgebiete für Windparks

aus 978-3-14-100265-2 auf Seite 23 Abb. 4
Diercke Karte Vogelschutzgebiete und Eignungsgebiete für Windparks

 
Vogelschutzgebiete und Eignungsgebiete für Windparks

Im Bereich der Stromerzeugung gelten die erneuerbaren Energien als Alternative zu den in absehbarer Zeit erschöpften fossilen Ressourcen wie Öl, Kohle und Gas. Zu den erneuerbaren Energien zählen Wind- und Wasserkraft, Sonnenlicht, Sonnenwärme und Biomasse. In immer größerem Maße werden die erneuerbaren Energien eingesetzt. So entstehen viele Biogasanlagen, Solaranlagen und Windparks. Die erneuerbaren Energien sind vergleichsweise umweltverträglich und klimafreundlich.

Eignungsgebiete für Windparks
Die Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien können nicht an jedem beliebigen Standort errichtet werden. Bei den Windkraftanlagen muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass hohe Windgeschwindigkeiten vorhanden sind und der Standort nicht in einem Windschatten liegt. So gibt es immer weniger Räume auf dem Festland, die sich für die Windkraftanlagen als optimal erweisen. Deutschland folgt nun dem Vorbild Dänemarks und will die Meeresflächen für die Windanlagen nutzen. Diese Gebiete eignen sich, da hier gute Windbedingungen herrschen. Allerdings ergeben sich beim Bau der Offshore-Anlagen hohe Kosten. Bei der Planung muss beachtet werden, dass die Anlagen innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) entstehen und die Wassertiefe an diesen Stellen nicht tiefer als 35 m ist. Somit ist auch die Meeresfläche nur begrenzt nutzbar für die Windenergieanlagen. Zusätzlich dürfen in Naturschutzgebieten keine Windräder aufgestellt werden, denn besonders zwischen Vogelschutzgebieten und Windparks entstehen Nutzungskonflikte. Die Windräder können einerseits die Tiere beim Brüten und Rasten stören, andererseits verunglücken Vögel immer wieder in den Anlagen.

Standorte von Windparks in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wurden auf dem Festland mehr als 35 Eignungsgebiete für Windparks ausgewiesen. Auf einigen dieser Flächen stehen bereits Windkraftanlagen, andere befinden sich noch im Bau oder sind bisher lediglich genehmigt. Eine Häufung von Windparkstandorten findet sich südlich von Stralsund und Greifswald sowie nordwestlich vom Plauer See. Im Offshore-Bereich sind bereits vier Windparks genehmigt und zum Teil im Bau. Vier weitere Windparks befinden sich in einem frühen Planungsstadium. Alle Eignungsgebiete von Windanlagen, auf dem Festland und auf dem Meer, liegen außerhalb von Vogelschutzgebiete.

Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern leben viele verschiedene Vogelarten in unterschiedlichen Lebensräumen. Um die Vielfalt dieser Arten zu erhalten, wurden Vogelschutzgebiete gegründet. Für diese Gebiete gibt es besondere Auflagen und Richtlinien, die es den Vögeln ermöglichen, ungestört zu rasten und zu brüten. Neben diesen Regelungen für Vögel werden nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (Habitat = Lebensraum) auch Lebensräume von anderen Tier- und Pflanzenarten geschützt. Die Vogelschutzgebiete und die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sind Bestandteil eines europaweiten Netzes von geschützten Gebieten, das Natura 2000 genannt wird. Natura 2000 soll einen länderübergreifenden Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ermöglichen. So können gefährdete Tierarten gerettet werden und die biologische Vielfalt in Europa bleibt erhalten.
A. Laubitz-Bertram



Stichworte: Erneuerbare-Energien Flora-Fauna-Habitat-Gebiete Mecklenburg-Vorpommern Natura 2000 Nutzungskonflikte Vogelschutz Windenergie Windparks


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