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Niedersachsen und Bremen 1815

aus 978-3-14-100266-9 auf Seite 26 Abb. 2
Diercke Karte Niedersachsen und Bremen 1815

 
Niedersachsen und Bremen 1815

Der Wiener Kongress
Nach dem Ausbruch der Französischen Revolution 1789, den Koalitionskriegen und den Eroberungszügen Napoleons waren die alten politischen Strukturen in Europa zerstört. Erst die Völkerschlacht bei Leipzig 1813 entschied die Befreiungskriege und beendete die napoleonische Herrschaft über Deutschland.
Zur Wiederherstellung des europäischen Staatensystems versammelten sich Abgesandte aller europäischen Mächte in Wien. Auch der Bremer Bürgermeister Johann Smidt war dabei. Die Teilnehmer verhandelten die territoriale Neuordnung Europas – unter der Führung des österreichischen Staatskanzlers Metternich. Der Wiener Kongress sicherte dem Europa der fünf Großmächte (Großbritannien, Frankreich, Preußen, Österreich und Russland) eine längere Friedensepoche. Die nationalen und freiheitlichen Hoffnungen des Bürgertums wurden jedoch unterdrückt. Die Abgesandten gründeten den „Deutschen Bund“, den bis 1866 bestehenden „unauflöslichen“ Bund von souveränen deutschen Fürsten und Freien Städten. Das Gleichgewicht der europäischen Mächte sollte auf diese Weise wiederhergestellt werden.

Die Vorläufer von Niedersachsen und Bremen
Das heutige Niedersachsen war 1813 größtenteils von Frankreich besetzt. Auf dem Wiener Kongress wurde Hannover zum Königreich erklärt und Oldenburg zum Großherzogtum erhoben. Bremen wurde wieder Freie Hansestadt und damit als souveräner Staat ebenfalls in den „Deutschen Bund“ aufgenommen.
Vor dem Einmarsch Napoleons in Mitteleuropa hatte das Kurfürstentum Hannover bestanden. Dessen Gebiet wurde nun deutlich erweitert; besonders durch das Bistum Hildesheim, das Emsland und Ostfriesland. Die Fläche des Königreiches Hannover, des Großherzogtums Oldenburg, des Herzogtums Braunschweig und des Fürstentums Schaumburg-Lippe im Jahr 1815 ist fast identisch mit der Fläche des heutigen Niedersachsens. Erst 1827 erwarb Bremen das hannoversche Gebiet von Bremerhaven.

Personalunion
Im Jahr 1701 wurde die Kurfürstinwitwe Sophie durch den englischen „Act of Settlement“ zur Erbin des englischen Königsthrons bestimmt. Das englische Parlament schuf mit diesem Gesetz die Grundlage für die protestantische Thronfolge im Königreich, die bis heute gilt. Katholiken sind seitdem von der englischen Thronfolge ausgeschlossen. So ging nach dem Tod der kinderlosen Königin Anne als letzter Protestantin das Recht auf die nächste lebende protestantische Verwandte über: auf Sophie. Ihr Thronfolger wurde – gemäß dem „Act of Settlement“ – Sohn Georg Ludwig, der 1714 als Georg I. den englischen Thron bestieg. Bis 1837 war Hannover in Personalunion, also durch den Herrscher, mit Großbritannien verbunden. In Abwesenheit des Landesherrn wurde Hannover von einem Geheimen Ratskollegium unter ständischer Mitwirkung regiert.
J. Potschka



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