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Heiliges Römisches Reich um 1648

aus 978-3-14-100267-6 auf Seite 205 Abb. 4
Diercke Karte Heiliges Römisches Reich um 1648

 
Heiliges Römisches Reich um 1648
Als der Dreißigjährige Krieg auf deutschem Boden 1648 mit dem Westfälischen Frieden endete, hinterließ er einen machtlosen Kaiser und verwüstete Landstriche. Deutschland hatte in manchen Regionen mehr als die Hälfte seiner Einwohner verloren. Die Franzosen, Schweden und Reichsstände verfolgten bei den Friedensverhandlungen jeweils eigene Interessen. Für die katholischen deutschen Fürsten hatte die Erhaltung des erreichten Besitzstandes Priorität, bei den protestantischen Fürsten stand die Rückgewinnung der ehemals geistlichen Gebiete im Vordergrund.
Territoriale Neuordnung
Die Gebietsverluste waren nicht sehr groß, aber schmerzhaft. Die schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik der Vereinigten Niederlande traten aus dem gemeinsamen Staatenverbund aus. Frankreich sicherte sich den oberelsässischen Sundgau, ein Stammland der Habsburger, und eine Reihe von elsässischen Vogteien. Schweden übernahm Vorpommern einschließlich Rügen sowie die ehemaligen Hochstifte Bremen und Verden und kontrollierte damit die wichtigsten deutschen Flussmündungen und Häfen. Brandenburg erhielt Hinterpommern, die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (ab 1680 in brandenburgischem Besitz), Minden und Halberstadt. Mit dieser Stärkung des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm begann der Aufstieg Brandenburgs.
Von gravierender Bedeutung waren die Bestimmungen, die das politische System des Reichs betrafen, weil sie das endgültige Ende der monarchischen Zentralgewalt bedeuteten. Der Kaiser wurde in allen wichtigen Reichsangelegenheiten an die Zustimmung der rund 300 Landesherren gebunden, deren Länder man zu souveränen Staaten erklärte. Dadurch erlangten insbesondere die größeren unter ihnen völlige Selbstständigkeit.
S. Heise (nach K. Lückemeier)


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